AKTUELLE UND WICHTIGE HINWEISE AUFGRUND DER CORONA PANDEMIE

 

Welche Regeln gelten für Sportboothäfen?

Es gilt die Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 08.06.2020:

 

Darf man in Sportboothäfen übernachten?

Es darf auf Sportbooten unter Beachtung der allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln übernachtet werden. Das heißt mit den Mitgliedern maximal zweier Hausgemeinschaften oder mit maximal 10 Familienmitgliedern.

 

Dürfen (Gast-) Yachten schleswig-holsteinische Sportboothäfen anlaufen?

Ja. Ausnahmen können auf den Inseln und Halligen gelten. Sportbootnutzer sollten sich daher informieren, ob und für wen die Häfen schon geöffnet sind.

 

Gibt es Wasser und Strom an den Stegen?

Ja. Dies ist möglich.

 

Sind in den Yachthäfen sanitäre Anlagen offen?

Ja. Aber nur mit Hygienekonzept.

 

Dürfen Bootsarbeiten von Eignern auf ihren Schiffen durchgeführt werden?

Ja. Dies ist möglich. Allerdings müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Dies gilt auch für von Vereinen organisierte Aktionen.

 

Können oder müssen Winterlagerbetriebe/Werften den Zugang für Nichtmitarbeiter beschränken?

Ja. Bei gewerblichen Tätigkeiten sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, den Kundenkontakt zu beschränken. Daher können, auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, Zugangsrechte beschränkt oder aufgehoben werden.

 

Dürfen Sportbootfahrer aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein einreisen und auf ihren Sportbooten übernachten?

Es darf auf Sportbooten unter Beachtung des Kontaktverbotes übernachtet werden. Das heißt maximal mit 10 Personen, für Angehörige des eigenen Haushaltes auch mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes. Ausnahmen können auf den Inseln und Halligen gelten.

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Wassersportsaison!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Crew der Marina Baltica GmbH

 

Stand: 08.06.2020