es gilt derzeit die Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 08.06.2020.
Es darf auf Sportbooten unter Beachtung der allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln übernachtet werden. Das heißt mit den Mitgliedern maximal zweier Hausgemeinschaften oder mit maximal 10 Familienmitgliedern.
Die Bereitstellung von Strom und Wasser an den Stegen ist erlaubt.
Die sanitären Anlagen und der hauseigene Swimmingpool sind unter Einhaltung des Hygienekonzeptes geöffnet (siehe Aushänge).
Bootsarbeiten von Eignern auf ihren Schiffen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln durchgeführt werden.
Winterlagerbetriebe/Werften dürfen den Zugang für Nichtmitarbeiter beschränken.
Sportbootfahrer aus anderen Bundesländern dürfen nach Schleswig-Holstein einreisen und unter Beachtung des Kontaktverbotes auf ihren Sportbooten übernachten.